Das Land Südtirol fördert Maßnahmen, die eine nachhaltige Mobilität stärken und den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel erleichtern. Anträge können ausschließlich online über die MyCivis-Dienste der Landesverwaltung eingereicht werden. Einreichfristen sind jeweils der 31. März und der 31. August.
Gefördert werden unter anderem:
- der Ankauf von Fahrrädern und der Bau von sicheren Radabstellanlagen
- Projekte und Initiativen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs
- Studien, Konzepte und Software für ein nachhaltiges Mobilitätsmanagement (z. B. in Gemeinden, Unternehmen, Schulen oder im Tourismus)
- neue Maßnahmen wie „E-Bike to Work“, Bike- und Carsharing sowie die Realisierung von Umsteigeknoten
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen die nachhaltige Mobilität im Alltag verbessern.
Antragsberechtigt sind öffentliche Körperschaften (z. B. Gemeinden und Bezirksgemeinschaften), private Rechtssubjekte wie Unternehmen und Vereine mit Sitz in Südtirol sowie Kondominien (Miteigentumsgemeinschaften).
Je nach Antragsteller stehen eigene Formulare und Informationen zur Verfügung:
- Öffentliche Körperschaften: für Fahrräder, Radabstellanlagen und Mobilitätsprojekte
- Unternehmen und Vereine: für Fahrräder und Abstellanlagen für Mitarbeitende, E-Carsharing, Sensibilisierungsmaßnahmen oder Softwarelösungen
- Kondominien: für Radabstellanlagen oder E-Carsharing im Kondominium
Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 Prozent der anerkannten Gesamtausgaben. Die eingereichten Projekte werden von einer Bewertungskommission geprüft.
Alle Details zu Voraussetzungen und Bewertungskriterien sind im entsprechenden Beschluss des Landes geregelt.