Abfahrtsmonitor am Bahnhof

Pendlerbonus 2021

Kleine Entschädigung für Zugverspätungen

Rund 5.000 Zugpendler:innen erhalten am 22. Mai den Pendlerbonus gutgeschrieben: als kleine Entschädigung für Ausfälle und Verspätungen im regionalen Bahnverkehr.

Den Pendlerbonus gibt es heuer zwar etwas verspätet, dafür wurde der Höchstbetrag für die „fleißigsten“ Zugfahrgäste von bisher 50 Euro auf jetzt 65 Euro aufgestockt.

Was ist der Pendlerbonus?

Bei allzu häufigen Ausfällen und Verspätungen fallen für die Eisenbahnunternehmen Vertragsstrafen an, die dann vom Mobilitätsressort des Landes an die Fahrgäste in Form einer Gutschrift weitergereicht werden.

Anrecht auf heuer maximal 65 Euro Pendlerbonus haben Fahrgäste, die im Jahr 2021 regelmäßig mit den Zügen der lokalen Eisenbahnunternehmen Trenitalia und SAD unterwegs waren. Der Pendlerbonus wird an die betreffenden Fahrgäste für jene Monate ausbezahlt, in denen mindestens 30 Bahn-Entwertungen mit Südtirol Pass oder Euregio Family Pass getätigt wurden.

Demnach erhalten diesmal 5.043 Personen den Pendlerbonus für das Jahr 2021, insgesamt werden rund 213.000 Euro ausbezahlt. Die Daten liegen detailliert vor, sodass die Höhe des Pendlerbonus für jeden einzelnen Fahrgast und für jeden Monat genau berechnet wird. Fazit: 1.889 Personen erhalten den Höchstbetrag von 65 Euro gutgeschrieben. Insgesamt 162 Personen erhalten weniger als 10 Euro, das sind vor allem jene, bei denen die erforderlichen 30 Bahn-Entwertungen nur in einem oder in zwei Monaten des Jahres 2021 erreicht worden sind.

Den Fahrgästen mit Südtirol Pass bzw. mit Euregio Family Pass wird der Pendlerbonus mit 22. Mai 2023 gutgeschrieben. Der Betrag wird entweder zum Restguthaben dazugerechnet (bei Prepaid-Karten) oder mit der nächsten Südtirol-Pass-Rechnung als Gutschrift verbucht.

Gut zu wissen: Pendlerbonus ist Teil der Qualitäts-Charta

Eine finanzielle Entschädigung für Bahnfahrgäste im Falle von wiederholten Zugverspätungen und Ausfällen ist in der zwischen den Eisenbahnunternehmen und der Verbraucherzentrale abgestimmten Qualitäts-Charta vorgesehen. Die Maßnahme beruht auf der EU-Verordnung Nr. 1371/2007 zu den Rechten und Pflichten der Bahnfahrgäste und zielt indirekt auch darauf ab, die Qualität der Eisenbahndienste im Sinne der Kunden zu gewährleisten und weiter zu verbessern.

Finanziert werden die Bonuszahlungen über einen Teil der in den Dienstverträgen des Landes Südtirol mit Trenitalia und SAD vorgesehenen monatlichen Vertragsstrafen für Verspätungen und Zugausfälle. Vertragsstrafen fallen dann an, wenn der prozentuelle Anteil an Verspätungen pro Monat eine bestimmte, für jede Bahnlinie festgelegte Quote um mehr als einen Prozentpunkt übersteigt. Als „Verspätung“ gilt, wenn die im Fahrplan angegebene Ankunftszeit der Züge um mehr als 5 Minuten überschritten wird, wobei zu präzisieren ist, dass Verzögerungen in vielen Fällen auf technische Defekte, auf Wartungs- oder Bauarbeiten an der Eisenbahninfrastruktur zurückzuführen sind.

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