Studentessa alla fermata del bus

südtirolmobil U19 Pass

Früh übt sich: Bus und Zug bringen dich überall hin

Der südtirolmobil U19 Pass (ehemals abo+) ist ein persönlicher, elektronischer Jahres-Fahrschein für Jugendliche unter 19 Jahren. Für eine fixe Jahresgebühr ist er unbegrenzt und flexibel nutzbar im gesamten südtirolmobil-Verbundgebiet einschließlich der Regionalzüge bis Trient.

Um das abo+ für Bahnfahrten im Abschnitt Brenner – Innsbruck sowie Innichen / Vierschach – Lienz, für die Fahrrad- oder Tiermitnahme und auch für Fahrten mit dem Nightliner zu nutzen, müssen dafür die kostenpflichtigen Zusatzdienste aktiviert werden. Mit diesem Pass kannst du keine Fernverkehrszüge nutzen.

Du hast noch dein altes abo+? Bei der Verlängerung bitte nicht wegwerfen! Du bekommst keine neue Karte, weil dein bisheriger Pass gültig bleibt und mit dem neuen U19 funktioniert.

südtirolmobil U19 Pass verlängern oder bestellen 

Kosten und Fahrpreise

Für das U19 ist ausschließlich eine Jahresgebühr zu entrichten, die Fahrten sind kostenlos, es genügt ein Check-In.

Jahresgebühr: 20 €

Das U19 kostet 20 € pro Jahr für alle, die ihn mindestens einen Tag vor ihrem 19. Geburtstag verlängern oder neu bestellen.

Kostenlos mit Fix365

Für berechtigte Kinder kann das U19 kostenlos zusammen mit einem Fix365 Jahresabonnement des Elternteils bestellt oder verlängert werden. Im Preis von 250 Euro für das Jahresabo des Elternteils ist die Jahresgebühr für die U19-Karte der Kinder für das Schuljahr 2025/2026 bereits enthalten, ohne zusätzliche Kosten.

Bezahlung der Jahresgebühr

Die Jahresgebühr kann während der Online-Bestellung per folgenden Methoden bezahlt werden:

  • Dauerauftrag mittels Bankeinzug (SEPA Direct Debit);
  • während der Beantragung mittels Kreditkarte (Visa / Mastercard) / pagoPA (es können Gebühren anfallen);
  • in einem zweiten Schritt mittels Kreditkarte (Visa / Mastercard) / pagoPA (es können Gebühren anfallen) über das eigene Online-Account oder mittels Home-Banking für die ermächtigten Banken (nur falls ex abo+ bereits vorhanden) und nicht mittels Überweisung;

Vor der ersten Nutzung ist keine Aktivierung des U19 erforderlich, jedoch muss die Gebühr bezahlt sein.

südtirolmobil U19 Pass online bestellen

Das U19 kann bestellt werden von Personen:

  • die einer gültigen italienischen Steuernummer besituen,
  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 19 Jahre alt sind;
  • die in einem EU-Mitgliedstaat oder in der Schweiz wohnhaft sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Südtirol haben.

Für Minderjährige muss der Antrag von einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter über dessen Benutzerkonto im altoadigemobilità Portal gestellt werden. Volljährige können den Antrag selbstständig online einreichen.

Wichtig: Ein bereits eingereichter Online-Antrag kann nicht mehr storniert werden.

südtiolmobil U19 Pass verlängern oder bestellen

Online-Account

Vor der Bestellung oder Verlängerung ist die Erstellung eines Benutzer-Account erforderlich:

  1. Wenn du, als Elternteil oder gesetzlicher Vertreter, bereits eine persönliche online-Account hast, kannst du das U19 direkt über dein Profil für dein Kind verlängern oder bestellen.

  2. Falls du noch nicht registriert bist, musst du dich zunächst online auf dem südtirolmobil Portal registrieren und kannst anschließend das U19 für dein Kind verlängern oder bestellen.

Zustellung des U19

Neu bestellte U19 Pässe werden geliefert:

  • Direkt über die Schulsekretariate im September;
  • An den beim Bestellvorgang ausgewählten südtirolmobil Verkaufsstellen.
Gültigkeit des U19

Das U19 ist ein Jahr lang gültig bis zum 15. September. Er muss ausschließlich online verlängert werden, indem die entsprechende Jahresgebühr für das folgende Schuljahr bezahlt wird, beginnend ab dem 16. Juni eines jeden Jahres.

Bei erstmaliger Bestellung kann der Pass nach Zahlung der Gebühr ab dem 1. September genutzt werden und ist dann bis zum 15. September des folgenden Jahres gültig.

Entwerten / Registrieren der Fahrt

Jede Bus- und Zugfahrt ist beim Einsteigen mit einem einfachen Check-In bei den blauen Entwertungsgeräten zu registrieren, andernfalls ist der Fahrschein ungültig. Zum Entwerten genügt es, das abo+ zum Sensor zu halten.

Für Bahnfahrten: Bei direktem Umsteigen in einen Anschlusszug ist kein neuerlicher Entwertungsvorgang am Umsteigebahnhof erforderlich. Fahrgäste mit dem U19, die mit einem Regionalzug südlich von Trient in Richtung Bozen unterwegs sind und einen gültigen Fahrschein für die Strecke bis Trient besitzen, brauchen am Bahnhof Trient ihr Pass für die Weiterfahrt nach Südtirol nicht entwerten.

Bahnstrecke Innsbruck – Brenner und Lienz – Innichen: Auf den Bahnhöfen Innsbruck, Sillian und Lienz gibt es die Möglichkeit, dort bereits die Entwertung mit Gültigkeit ab Bahnhof Brenner bzw. ab Bahnhof Innichen vorzunehmen. Für die österreichische Teilstrecke ist einen eigenen Fahrschein zu lösen.

Duplikat beantragen

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des U19 Pass kann ein Duplikat zum Preis von 20 € beantragt werden.

Wenn der Pass keine sichtbaren Schäden aufweist, aber aufgrund eines Defekts oder Materialmangels nicht funktioniert, kann eine kostenlose Neuausstellung an autorisierten Verkaufsstellen beantragt werden.

Der Duplikat kann beantragt werden:

  • Über das persönliche Online-Benutzerkonto eines Elternteils oder des volljährigen Schülers

  • Über das Schulsekretariat (in Südtirol)

  • An autorisierten südtirolmobil Verkaufsstellen

Studierende, die eine Schule außerhalb Südtirols besuchen oder Studierende an Hochschulen können den Ersatzpass an einer autorisierten Verkaufsstelle abholen.

Zahlung des Ersatzpasses: Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren werden die Kosten für den Ersatzpass in die nächste Rechnung aufgenommen.

Bei Kontrollen: bitte beachten!

Das U19 ist ein namentlicher, persönlicher Fahrschein, der bei Antritt jeder Fahrt zu entwerten ist und nicht an andere Personen weitergegeben werden darf.
Für Jugendliche ab 14 Jahren ist im Falle einer Kontrolle bzw. auf Anfrage des Personals auch ein gültiger Personalausweis vorzuweisen. Falls das U19 aus irgendeinem Grund nicht vorgelegt werden kann (weil er beispielsweise vergessen oder verloren wurde), muss ein gültiger Fahrschein gekauft werden.
Die missbräuchliche Verwendung des abo+ hat den sofortigen Einzug des Fahrscheines zur Folge. Das zuständige Landesamt legt die Dauer des Einbehaltes fest (ein Monat bis max. ein Jahr). In diesem Zeitraum kann weder ein neues Pass noch ein Duplikat beantragt werden.

U19 mit aktivierter Zahlungsfunktion

Auf Wunsch kann jedes U19 jederzeit mit einer Zahlungsfunktion für zusätzliche Dienste ausgestattet werden, entweder als aufladbare Prepaid-Karte oder mit direkter Abbuchung vom Bank-Kontokorrent. Damit können bezahlt werden:

  • Tagestarif für die Fahrradmitnahme;
  • Fahrpreise für die Tiermitnahme;
  • Fahrten mit den Nightliner-Bussen (zum Nightliner-Tarif);
  • Fahrten mit Regionalzügen Brenner – Innsbruck und Innichen – Lienz, wobei auf der österreichischen Teilstrecke der Tarif VVT / ÖBB zur Anwendung kommt; Besitzer einer ÖBB-Vorteilscard könne diese in ihrer Online-Account registrieren und so den Vorteilstarif in Anspruch nehmen.

Entwerten: Für das U19 mit aktivierter Zahlungsfunktion gelten beim Entwerten dieselben Nutzungsbedingungen wie für den normalen südtirolmobil Flex Pass. Speziell für Fahrten mit den Regionalzügen ist es wichtig, beim Entwerten auch die Kodex-Nummer des Zielbahnhofes einzutippen und zu bestätigen; andernfalls ist die Entwertung und damit der Fahrschein ungültig.

Schulpass
Fahrausweis: Vom Wohnort zur Schule oder zu geschützten Einrichtungen.
Weitere Infos
Südtirol Pass: Der Fahrschein für Alle(s)
Südtirol Pass | abo+ | 65+ | free | Euregio Family Pass
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